| Stahlkurzname b | Massenanteil % |
|---|
| C | Si c | Mn | P | S | Cr d | Mo | B | Cu |
| 17B2 | 0,15 to 0,20 | 0,30 | 0,60 to 0,90 | 0,025 | 0,025 | 0,30 | | 0,0008 to 0,005 | 0,25 |
| vorausgesetzt, dass sie 0,01 % beim Kohlenstoff und die in Tabelle 2 für die anderen Elemente angegebenen Werte nicht überschreiten. |
Elemente, die in dieser Tabelle nicht aufgeführt sind, dürfen nicht ohne Zustimmung des Käufers gezielt dem Stahl zugesetzt werden, ausgenommen jene, die der Behandlung der Schmelze dienen. Allee angemessenen Vorkehrungen sind zu treffen, um unbeabsichtigte Zugaben solcher Elemente durch Schrott oder andere bei der Herstellung verwendete Materialien zu verhindern, da diese die Härtbarkeit, die mechanischen Eigenschaften und die Verarbeitbarkeit beeinträchtigen können. Zur Verbesserung der Kaltumformbarkeit kann Al im Bereich von 0,020 % bis 0,050 % zugegeben werden.
Maximale Werte, sofern nicht anders angegeben. Bei Stählen mit Anforderungen an die Härtbarkeit (siehe Tabelle C.8) sind geringfügige Abweichungen von den festgelegten Grenzwerten zulässig (mit Ausnahme von Schwefel und Phosphor). c Niedrigere Siliciumgehalte können beim Bestellen vereinbart werden; dabei ist jedoch gebührend zu berücksichtigen, welche Auswirkungen dies auf die festgelegten Eigenschaften, beispielsweise die Härtbarkeit, haben kann. d Wo ein maximaler Chromgehalt von 0,30 % angegeben ist, kann ein Mindestgehalt bei der Anfrage und Bestellung zusätzlich vereinbart werden. e Um eine Kerndurchhärtung für den Stahlgang 30MoB1 zu erreichen, muss die untere Grenze für Cr 0,15 % betragen und kann bei der Anfrage und Bestellung vereinbart werden. Für bestimmte Anwendungen kann die obere Grenze für Cr auf Vereinbarung bei der Anfrage und Bestellung ebenfalls abgesenkt werden.